Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Nektar GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma produziert Video- und Filmbeiträge aller Art. Dies beinhaltet insbesondere die Beratung, Planung, Kreation, Realisation und deren Vertrieb. Zudem erbringt die Firma Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Grafikdesign und Design. Ausserdem erbringt die Firma Agenturleistungen und nimmt visuelle, audiovisuelle und grafische Umsetzungen vor.
Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, Anzahlung.
Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Die Firma kann vom Kunden ohne Begründung eine Anzahlung verlangen.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu unterbrechen oder zu verweigern.
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt, als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Bereitstellen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
7. Rücktritt
Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.
8. Terminannullation
Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig: (Alle bereits getätigten Dienstleistungen müssen voll gezahlt werden (nicht in Prozent) und weitere Kosten wie gebuchte Flüge müssen ebenfalls voll bezahlt werden. (nicht stornierbare Sachen)
Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin: 80% des vereinbarten Preises
Bis 7 (sieben) Arbeitstage vor Termin: 50% des vereinbarten Preises
Bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor Termin: 30% des vereinbarten Preises
9. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen vollumfänglich der Firma zu, soweit die Rechte nicht explizit an den Kunden übertragen worden sind.
Davon ausgeschlossen sind die Rechte für die Verwendung von Musik, Archivmaterial, Drittwerken und Leistungen von Darstellern, Sprechern etc. Jene Reche sind gesondert zu regeln und abzugelten. Die Höhe der Entschädigungen ist abhängig von Einsatzart, Einsatzgebiet, Einsatzdauer und jeweiligen Media-Einschaltbudgets. Der Kunde hat die Firma diesbezüglich umfassend zu informieren, insbesondere über Änderungen sowie Zusatznutzungen.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den ausgeführten Arbeiten gehen mit der vollumfänglichen Bezahlung der Vergütung an den Kunden zur uneingeschränkten und zeitlich unbegrenzten Nutzung über.
Die Firma räumt dem Kunden während zwei Jahren das Recht ein, beliebig viele Kopien, Änderungen und Ergänzungen des Werkes bei der Firma zu bestellen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde die Verlängerung der Datenspeicherung gegen Entgelt verlangen. Macht der Kunde dieses Recht nicht geltend, steht es der Firma frei, die Dokumente an den Kunden zu senden oder zu vernichten.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die entsprechenden Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt jeweils 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (www.nektar.tv) durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.