Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nektar GmbH

(Version 4.0, März 2025)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Nektar GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma produziert Video- und Filmbeiträge aller Art. Dies beinhaltet insbesondere die Beratung, Planung, Kreation, Realisation und deren Vertrieb. Zudem erbringt die Firma Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Grafikdesign und Design. Ausserdem erbringt die Firma Agenturleistungen und nimmt visuelle, audiovisuelle und grafische Umsetzungen vor.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

 

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

 

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, Anzahlung.

Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Die Firma kann vom Kunden ohne Begründung eine Anzahlung verlangen.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu unterbrechen oder zu verweigern.

 

5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt, als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Bereitstellen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

7. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

8. Terminannullation

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig: (Alle bereits getätigten Dienstleistungen müssen voll gezahlt werden (nicht in Prozent) und weitere Kosten wie gebuchte Flüge müssen ebenfalls voll bezahlt werden. (nicht stornierbare Sachen)

Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin: 80% des vereinbarten Preises
Bis 7 (sieben) Arbeitstage vor Termin: 50% des vereinbarten Preises
Bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor Termin: 30%  des vereinbarten Preises

9. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

 

10. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

 

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen vollumfänglich der Firma zu, soweit die Rechte nicht explizit an den Kunden übertragen worden sind.

Davon ausgeschlossen sind die Rechte für die Verwendung von Musik, Archivmaterial, Drittwerken und Leistungen von Darstellern, Sprechern etc. Jene Reche sind gesondert zu regeln und abzugelten. Die Höhe der Entschädigungen ist abhängig von Einsatzart, Einsatzgebiet, Einsatzdauer und jeweiligen Media-Einschaltbudgets. Der Kunde hat die Firma diesbezüglich umfassend zu informieren, insbesondere über Änderungen sowie Zusatznutzungen.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Die vereinbarten Nutzungsrechte an den ausgeführten Arbeiten gehen mit der vollumfänglichen Bezahlung der Vergütung an den Kunden zur uneingeschränkten und zeitlich unbegrenzten Nutzung über.

Die Firma räumt dem Kunden während zwei Jahren das Recht ein, beliebig viele Kopien, Änderungen und Ergänzungen des Werkes bei der Firma zu bestellen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde die Verlängerung der Datenspeicherung gegen Entgelt verlangen. Macht der Kunde dieses Recht nicht geltend, steht es der Firma frei, die Dokumente an den Kunden zu senden oder zu vernichten.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

12. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die entsprechenden Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

 

13. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt jeweils 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (www.nektar.tv) durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

14. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

16. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

17. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

 

18. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

19. Mietbedingungen

19.1. Geltungsbereich

19.1.1 Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietobjekte, die bei der NEKTAR GMBH, 9000 St. Gallen, gemietet werden (nachfolgend „Mietsache“ oder „Mietmaterial“ genannt).

19.1.2 Eine Weitergabe, Untervermietung oder Überlassung der Mietsache oder von Teilen davon an Dritte ist nicht erlaubt.

 

19.2 Vertragsabschluss

19.2.1 Ein Mietverhältnis zwischen dem Mieter und der NEKTAR GMBH (Vermieter) kommt verbindlich zustande, es sei denn, die NEKTAR GMBH lehnt die Bestellung innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt (mündlich, telefonisch oder schriftlich) ab. 

19.2.2 Der Umfang und der Zeitpunkt der Lieferung sind im Mietvertrag der NEKTAR GMBH festgelegt. Materialien oder Leistungen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.

19.2.3 Provisorische Mietreservationen sind für Mieter und Vermieter unverbindlich.

19.3. Mietgebühr und Mietzeit


19.3.1 Die Mietgebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise sind zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

19.3.2 Schriftlich können auch Pauschalpreise vereinbart werden.

19.3.3 Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Abholtermin und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache am Ausgabeort, spätestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

19.3.4 Die Mietsache können am Vortag des ersten Drehtages abgeholt und in den Räumlichkeiten der NEKTAR GMBH getestet werden. Diese Vorbereitung ist im Mietpreis enthalten.

19.3.5 Sollte eine Überschreitung der vereinbarten Mietdauer absehbar sein, muss der Mieter unverzüglich die Zustimmung des Vermieters einholen.

19.3.6 Bei unberechtigter verspäteter Rückgabe muss der Mieter der NEKTAR GMBH mögliche entgangene Mieteinnahmen und ggf. Schadenersatzforderungen von Folgemietern ersetzen. Der Mietpreis für die Überschreitung ist dennoch zu zahlen.

19.4 Transport


19.4.1 Die Mietobjekte müssen vom Mieter abgeholt werden.

19.4.2 Bei internationalen Transporten ist der Mieter verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Zollformalitäten und trägt dafür alle Kosten und Risiken.

19.4.3 Transportversicherungen sind vom Mieter abzuschließen und schriftlich nachzuweisen.

19.4.4 Mit der Übergabe der Mietsache geht das Risiko für Transportschäden an den Mieter über.

 

19.5 Zahlungsbedingungen


19.5.1 Rechnungen werden auf Grundlage der Mietrapporte erstellt. Skonto und andere Abzüge sind nicht zulässig.

19.5.2 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen und das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter erlaubt dem Vermieter, seine Mietsache ohne Zustimmung zu betreten und zurückzuholen, wenn dies zur Sicherung der Forderung erforderlich ist.

 

19.6. Eigentumsvorbehalt


19.6.1 Der Vermieter behält das Eigentum an sämtlichen Mietsachen und hat das Recht, das Mietverhältnis bei unbefugter Weitergabe an Dritte sofort zu kündigen und die Mietsache zurückzufordern.

19.6.2 Sicherungsüberzeigungen, Inanspruchnahmen durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsa- che sind gegenüber dem Vermieter unwirksam.

19.6.3 Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, welche die Mietsache betreffen, hat der Mieter jedermann über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interven- tionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Mietsachen entstehen, werden dem Mieter berechnet.

19.6.4 Das Entfernen oder Überkleben von Firmenbezeichnungen an der Mietsache ist untersagt.

 

19.7. Versicherung


19.7.1 Die Mietsache ist innerhalb der Schweiz versichert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

19.7.2 Selbstbehalt:

  • Der Selbstbehalt des Mieters beträgt CHF 2’000.00 pro Schadensfall.
  •  Bei Einbruchdiebstahl und Raub beträgt der Selbstbehalt 10% der Versicherungsentschädigung, Minimum CHF 2’500.00 pro Schadensfall.
  • Bei einfachem Diebstahl und Unterschlagung/Veruntreuung haftet der Mieter mit dem Geräteneuwert, da beides selbst verantwortet und somit verhinderbar ist.
  • Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht oder nicht sachgemässer Behandlung entfällt der Versicherungsschutz und der Geräteneuwert wird geschuldet.

19.7.3 Wenn der Mieter die Mietsachen ins Ausland transportieren möchte, muss er die NEKTAR GMBH informieren, sodass eine zusätzliche Auslandversicherung auf Kosten des Mieters abgeschlossen werden kann.

19.7.4 Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen. Insbesondere sind Türen von Transportfahrzeugen stets verschlossen zu halten, auch während der Fahrt.

19.7.5 Die Mietsache darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden und muss sicher und abgeschlossen aufbewahrt werden. Bei Verstößen haftet der Mieter im Schadensfall mit dem Geräteneuwert.

 

19.8. Schäden und Haftung


19.8.1 Die Mietsache wurde bei uns getestet und funktionierte einwandfrei.

 19.8.2 Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietzeit die uneingeschränkte Haftung für die Mietsache. Darunter fallen auch Schäden aus unsachgemässer Bedienung oder Behandlung sowie Zufallsschäden (Technische Defekte, welche zufälligerweise während der Mietdauer auftreten).

 19.8.3 Sorgfaltspflicht:

  • Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen und allfällig betroffene Dritte entsprechend zu instruieren.
  • Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und Bedienungsanleitungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
  • Die Mietsachen dürfen nie unbewacht stehengelassen werden und müssen nachts in sicheren Räumen eingeschlossen sein. Die Mietsachen dürfen nie unbewacht in Fahrzeugen gelassen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter im Schadensfall mit dem Geräteneuwert.
  • Schäden müssen sofort, spätestens innert 3 Tagen gemeldet werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs, von deren einwandfreiem
  • Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen.

19.8.4 Reparaturen, die während der Mietzeit anfallen, trägt der Mieter, es sei denn, der Schaden wurde bereits bei der Übernahme der Mietsache festgestellt.

19.8.5 Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder übermäßigen Verschleiß sind vom Mieter zu bezahlen und werden nicht durch den Mietpreis abgedeckt. (Deformation, Schäden am Lack, Oxydation, übermässige Verschmutzung (Sand, Staub), Kratzer an optischen Teilen, Meerwasser-, Hitze-, Feuchtigkeits- und Vibrationsschäden, Knicke und Brüche in und an Kabeln etc.)

19.8.6 Nicht zurückgegebene oder beschädigte Mietsachen werden zum Wiederbeschaffungspreis zzgl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.

19.8.7 Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Mietsache resultieren.

19.8.8 Änderungen am Mietmaterial sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

19.8.9 Eine allfällige Haftung des Vermieters bei Stromunfällen jeglicher Art wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

19.8.10 Mängel oder Defekte an der Mietsache während der Mietdauer befreien den Mieter nicht von der Zahlung des Mietzinses noch ermächtigt es zu dessen Minderung.

 

19.9. Stornierungsbedingungen


19.9.1 Wenn der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn kündigen möchte, gelten folgende Stornogebühren:

  • 3 bis 12 Tage vor Mietbeginn: 10%
  • Weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50%
  • Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 100%

19.9.2 Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.

19.9.3 Die NEKTAR GMBH kann den Vertrag kündigen, wenn unvorhergesehene Umstände die Auslieferung der Mietsache verhindern. In diesem Fall entstehen keine Schadensersatzansprüche für den Mieter.

 

19.10 Sonstige Bestimmungen


19.10.1 Der Mieter ist verpflichtet, diese Bedingungen allen Personen, die davon betroffen sein könnten, bekannt zu machen und sicherzustellen, dass diese jederzeit eingehalten werden.

19.10.2 Abweichungen von den Mietbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

19.10.3 Der Vermieter akzeptiert keine anderen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäfts- oder Mietbedingungen zur Anwendung zu bringen.

19.10.4 Beauftragt der Mieter Dritte mit der Abholung oder Rückgabe der Mietsache, erklärt er diese ohne weitere Formalitäten als bevollmächtigt, alle erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen und an den Ein- bzw. Ausgangskontrollen mitzuwirken.

19.10.5 Alle Preisangaben sind unverbindliche Richtpreise. Die NEKTAR GmbH übernimmt keine Verantwortung für Fehler in der Preisliste. Änderungen der Preise sowie der Ausstattungen oder Lieferumfänge sind vorbehalten.

19.10.6 Auch wenn einzelne Bestimmungen im Einvernehmen der Parteien mehrfach nicht angewendet werden, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

19.10.7 Der Erfüllungsort für die Lieferung und Rückgabe der Mietsache ist der Standort des Vermieters, der NEKTAR GmbH.


  

20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

 

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